Dienstleistung

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

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Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

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Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

keiner

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

keine

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Satzung
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Zugehörigkeit zu