Städtebauförderung
Kusterdingen-Nord

Sanierungsgebiet der Städtebauförderung „Kusterdingen Nord“


Nach der erfolgreichen Informationsveranstaltung am 15.06.2023 im Bürger- und Kulturhaus am Klosterhof möchte die Gemeinde Kusterdingen über den momentanen Stand der Antragstellung auf ein Sanierungsgebiet der Städtebauförderung informieren.

Die Städtebauförderung ist ein wichtiger Bestandteil der Stadtentwicklungspolitik des Bundes und der Länder und unterstützt die Kommunen dabei städtebauliche Missstände zu beseitigen und sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken. In einem räumlich abgegrenzten Sanierungsgebiet sollen öffentliche, aber auch private Maßnahmen zur Aufwertung der bestehenden Strukturen und Gebäude mit Mitteln des Bundes und des Landes gefördert werden.

Die Gemeinde Kusterdingen möchte für das Programmjahr 2024 einen Förderantrag für das Untersuchungsgebiet „Kusterdingen Nord“ begrenzt durch die Bismarckstraße im Norden, die Heusteigstraße und die Weinbergstraße im Westen, die Mozartstraße im Osten und die Straße „Bei der Linde“ im Süden stellen. Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) bereitet derzeit die Antragsstellung vor.

Die Gemeinde möchte die Eigentümer im Untersuchungsgebiet darauf hinweisen, dass bei einem erfolgreichen Antrag, Fördergelder zur Modernisierung der Gebäude zur Verfügung stehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend gesagt werden kann, ob der Antrag auf Städtebauförderung erfolgreich sein wird, ist eine konkrete Aussage zur Höhe der Fördermittel nicht möglich. Eine Förderung privater Maßnahmen wird auf jeden Fall aber nur möglich sein, wenn noch nicht mit den Baumaßnahmen begonnen wurde bzw. noch kein Baumaterial eingekauft wurde.

Bei Fragen zum Sanierungsgebiet und der Städtebauförderung setzen Sie sich bitte mit der Gemeinde Kusterdingen, Tel. 07071 1308-0 in Verbindung.

Ihre Gemeindeverwaltung