Unsere Ortschaften

Geschichtliches zur Gemeindereform

Mit der Gemeindereform in den 70er Jahren wurde in den Ortsteilen Jettenburg, Immenhausen, Wankheim, Mähringen die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat, Ortsvorsteher oder Ortsvorsteherin und örtlicher Verwaltung eingeführt.

Die Ortschaftsräte werden bei der Kommunalwahl von der Bürgerschaft der jeweiligen Ortschaft auf fünf Jahre gewählt und haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Aufgaben der Ortschaft. Die Ortsvorsteher sind Vorsitzende der Ortschaftsräte und leiten im Auftrag des Bürgermeisters die Ortsverwaltungen. Sie werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates jeweils für die Amtszeit der Ortschaftsräte gewählt und haben eine beratende Stimme im Gemeinderat. Den Ortsverwaltungen sind verschiedene Aufgaben der Gemeindeverwaltung übertragen.