Die kommunale Bauleitplanung umfasst die wichtigsten Planungsinstrumente zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung einer Stadt oder Gemeinde. Sie ist gegliedert in die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne)
Dies ist eine Auswahl der aktuellsten Bebauungspläne. Weitere Informationen zu Bebauungsplänen und Auskünfte dazu erhalten Sie auf dem Bauverwaltungsamt.
Bitte beachten Sie bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen, dass es bei falsch gewählten Druckereinstellungen beim Ausdruck der Dokumente zu maßstäblichen Verzerrungen kommen kann.
Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u.a. die Beteiligung der „Öffentlichkeit“, d.h. der Bürgerinnen und Bürger (gem. § 3 BauGB) sowie der „Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (gem. § 4 BauGB)
Der Flächennutzungsplan wird im
Nachbarschaftverband entwickelt.
Der Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen ist ein Zusammenschluss von acht Mitgliedsgemeinden mit über 255.000 Einwohnern. Er ist Träger der vorbereitenden Bauleitplanung. Im gemeinsamen Flächennutzungsplan wird über die Gemarkungsgrenzen hinweg die Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen koordiniert.
Die acht Verbandsgemeinden umfassen eine Fläche von ca. 300 km².